Schülerbeförderung zur Grundschule Meisenheim
Einzugsbereich der Grundschule Meisenheim
Schüler/innen aus allen Orten der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim besuchen die Astrid-Lindgren-Grundschule Meisenheim als zuständige Grundschule.
Fahrkostenübernahme
- Besuch der Astrid-Lindgren-Grundschule als zuständige Grundschule
- Anspruchsberechtigt ist man bei einem Fußweg Wohnung – Schule von mehr als 2 KM.
Schülerbeförderung
Die Fahrten zum Besuch der GS Meisenheim erfolgen im ÖPNV-Linienverkehr (Abfahrtzeiten an den Haltestellen)
Ausnahme: - Abtweiler und Raumbach = Schulbus
- Nachmittagsheimfahrten bei Ganztagsschulbesuch = teilweise auch Schulbusse
Fahrkarten bzw. Fahrberechtigungen:
Die Fahrkatenbestellung erfolgt auf Fahrkostenantrag bei der Schule.
Der Fahrkostenantrag ist, bei unveränderten Voraussetzungen, nur einmalig zu stellen.
Die Fahrkarten für die Mitfahrt in den ÖPNV-Linienbussen werden dann jeweils spätestens am ersten Schultag nach den Sommerferien über die Schule ausgehändigt. Die Fahrkarte bitte immer mitführen da ansonsten die Mitfahrt im ÖPNV-Bus verweigert werden kann. Es sollte aber immer nur das jeweilige Monatskärtchen mitgeführt werden.
Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglichbei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
Der Berechtigungssausweis zur Mitfahrt im Schulbus wird ebenfalls über die Schule ausgehändigt.
Fahrkartenverlust
Bei Verlust einer Monatskarteerfolgt pro Schuljahr ein einmaliger kostenfreier Ersatz.
Bei Verlust des kompletten Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger(ORN) pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz.
Busse/Sitz- und Stehplätze:
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es (leider) nicht.
Fragen zu Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN 06131 – 4975022
Fragen zu den Fahrmöglichkieten: Fa. Molter 06753 - 3089
Fragen zu den Fahrkarten – Kreisverwaltung KH: 0671 – 803 1656 oder 1658
Fragen zur Schülerbeförderung – Kreisverwaltung KH: 0671 – 803 1640
Fahrmöglichkeiten beim Besuch der Grundschule Meisenheim
(bitte aber immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen der Haltestellen beachten)
ORN Linienverkehre:
- ca. 7.20 Uhr Hundsbach, Jeckenbach (Bus kommt von Kirn)
- ca. 7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim
- ca. 7.35 Uhr Desloch, Breitenheim
- 7.37 Uhr Rehborn (19-Sitzer Kleinbus für die Rehborner Grundschüler/innen)
- ca. 7.30 Uhr Lettweiler (Bus kommt von Staudernheim)
- ca. 7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler
- ca. 7.17 Uhr Roth, Becherbach, Gangloff und Reiffelbach
Schulbus:
Fa. Molter: 7.15 Uhr ab Abtweiler über Raumbach
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Rückfahrten:
Erfolgen nach Schulende um ca. 12.10 Uhr bzw. 13.10 Uhr ab Grundschule.
ORN-Linienbusse - alle Orte der VG Meisenheim (außer Abtweiler und Raumbach)
Schulbus Molter: - nur Abtweiler und Raumbach
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Ganztagsschule(Busse ca. 16.10 Uhr ab Grundschule):
(die Zusammensetzung der Fahrrouten für die Nachmittagsheimfahrten hängt von
den Anmeldezahlen der einzelnen Orte ab)
Zuständige Unternehmen für die Ganztagsschule
ORN / ÖPNV: Rehborn und Lettweiler
Schulbus Werner: Breitenheim, Jeckenbach, Schweinschied , Hundsbach
Schulbus Brauer: Löllbach und Desloch
Schulbus Molter: Raumbach und Abtweiler
Schulbus Scherer: Becherbach, Gangloff, Roth, Reiffelbach
Schulbus Schwarz: Callbach und Schmittweiler